Ballonfahrten Exklusiv

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Beförderungsbedingungen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.


Fahrscheine sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Nach der Bezahlung können Termine vereinbart werden. Die Fahrscheine sind nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Fahrscheinerhalt unter Abzug von 15% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Die Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Die Frist zählt ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Sollte jedoch ein Gast zu seinem fest vereinbarten Termin zur Ballonfahrt nicht erscheinen, wird das Ticket ungültig - Terminstornierung bzw. -änderung ist bis 2 Werktage vor Fahrtantritt möglich.


Die Mindestdauer einer Fahrt beträgt 60 Minuten. Fahrten von kürzerer Dauer werden wiederholt. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft der verantwortliche Luftfahrzeugführer Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder ab einer Grösse von 1,30 m sind in unseren Ballonkörben willkommen; sind sie jünger als 12 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen.

Das Unternehmen und seine Luftfahrzeugführer übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden an den mit an Bord mitgeführten optischen und/oder akustischen Aufzeichnungsgeräten oder anderen privaten Ausrüstungsgegenständen der Passagiere. Fotoapparate oder ähnliche Teile (Videokameras, Ferngläser etc.) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände, gefährliche Güter, ätzende Stoffe, leicht entflammbare, selbstentzündliche Gegenstände, Sprengkörper u.ä. dürfen nicht mit auf den Startplatz und nicht mit an Bord genommen werden.


Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheines entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Montgolfiera Ballonfahrten, Emmi- Welter- Straße 18, 52064 Aachen.
Es dürfen nur Passagiere befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.(§45 LuftVG)

Die vom Unternehmen eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme von
7 Mio. € für Personen und Sachschäden je Schadensereignis versichert.


Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 des BGB. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

Montgolfiera Ballonfahrten